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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des § 9b NBGG sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zugvogeltage.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.09.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website/mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
- Die Unternavigation ist mit der Tastatur nicht erreichbar.
- Einige Bedienelemente haben keine zugänglichen Beschreibungen.
- Manche Textkontraste sind unzureichend.
- Nicht alle Grafiken haben eine alternative Beschreibung bzw. eine Textalternative.
- Bei Videos fehlen oft die Untertitel.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Einige Inhalte der Seiten werden in Videos mit Gebärdensprache erklärt:
- Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer auf https://www.nationalpark-wattenmeer.de/schuetzen/weltnaturerbe/
- „Wattwanderungen im Wattenmeer“ auf https://www.nationalpark-wattenmeer.de/besuchen/nationalpark-wattenmeer-veranstaltungen/
- „Die Small Five“ auf https://www.nationalpark-wattenmeer.de/besuchen/barrierefrei/
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23.09.2023 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartner*innen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
An die Schlichtungsstelle bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010